Der BR-Planer ist eine Webanwendung, der das unten aufgezeigte Nachladeverfahren automatisch in Sekundenbruchteilen ausführen kann und Ihnen die korrekten Ersatzmitglieder anzeigt.
Erfahren Sie mehr über den BR-PlanerZuerst muss unterschieden werden, ob die Wahl als Personenwahl oder Listenwahl stattfand. Lesen Sie dazu die untenstehenden Beispiele und Sonderfälle durch. So können Sie das teils komplexe Nachladeverfahren verstehen.
Bei einer Personenwahl ist das Nachladeverfahren relativ einfach: Für das ausscheidende Mitglied wird das nächstmögliche Ersatzmitglied nachgeladen. Wenn mehrere Betriebsräte verhindert sind, wird in mehreren Schritten in aufsteigender Reihenfolge für jedes Betriebsratsmitglied das jeweils nächste Ersatzmitglied nachgeladen.
Dazu das untenstehende Beispiel:
Im ersten Schritt werden die Abwesenheiten erfasst. Ab dem zweiten Schritt werden die verhinderten Mitglieder aufsteigend nacheinander durchgegangen und das jeweils nächste Ersatzmitglied nachgeladen: Im Schritt zwei wird Herr Schneider für Herr Schmid nachgeladen und im Schritt drei wird Herr Becker für Herr Brand. Damit ist der Nachladevorgang beendet.
Bei einem Betriebsrat gibt es eine Minderheitenquote. Diese Quote soll sicherstellen, dass das Geschlecht, das im Betrieb in der Minderheit ist, in seiner Proportion auch bei Betriebsratssitzungen vertreten sein muss.
Wenn ein Mitglied des Minderheitengeschlechts verhindert ist, muss zuerst die Minderheitenquote sichergestellt werden. Dazu werden die verhinderten Betriebsratsmitglieder in absteigender Reihenfolge durchgegangen. Es werden solange Personen des Minderheitengeschlechts nachgeladen, bis die Quote wieder erfüllt ist.
In diesem Beispiel sind die Frauen in der Minderheit und es müssen mindestens zwei Frauen an der Sitzung teilnehmen:
Im zweiten Schritt wird nun zuerst Herr Brand betrachtet. Für ihn wird das nächstmögliche weibliche Ersatzmitglied (Frau Schulz) nachgeladen. Da nun die Minderheitenquote erfüllt ist, wird nun im normalen Verfahren fortgefahren.
In Schritt drei und vier werden nun die verbleibenden verhinderten Mitglieder in aufsteigender Reihenfolge durchlaufen: Zuerst wird Herr Schneider für Frau Müller nachgeladen und anschließend Herr Becker für Herr Schmid.
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Ein anderes Wahlverfahren bei Betriebsratswahlen ist die Listenwahl. Wenn dieser Modus gewählt wurde, kann sich der Nachladeprozess komplexer darstellen. Denn nun muss auch darauf geachtet werden, dass die nachgeladenenen Ersatzmitglieder der selben Liste angehören wie das verhinderte Betriebsratsmitglied.
Fall einer Listenwahl muss man wie folgt vorgehen, wenn die Minderheitenquote nicht verletzt ist: Man geht die verhinderten Betriebsratsmitglieder in aufsteigender Reihenfolge durch und lädt jeweils das nächstmögliche Ersatzmitglied der eigenen Liste nach.
In diesem Beispiel wird zuerst Herr Mayer und Liste 3 betrachtet: Für ihn wird Herr Becker nachgeladen, der das nächste Ersatzmitglied der Liste 3 ist. Im nächsten Schritt wird für Herr Schmid aus Liste 1 das nächste Ersatzmitglied aus seiner Liste nachgeladen. Dabei handelt es sich um Herrn Becker. Nun ist Besetzung für Sitzung vollständig und die Einladungen können versendet werden.
Nun stellt sich die Frage was passiert, wenn es keinen Nachrücker auf der Liste des verhinderten Betriebsrats gibt.
Es wird ganz normal verfahren und die verhinderten Betriebsratsmitglieder werden in aufsteigender Reihenfolge durchlaufen. Wenn kein Ersatzmitglied aus der Liste des verhinderten Betriebsratsmitglieds zur Verfügung steht, muss das nächst mögliche noch nicht eingeladene Ersatzmitglied nachgeladen werden. Das führt dazu, dass das sich das ursprüngliche Stimmenverhältnis ändert.
In diesem Beispiel werden die verhinderten Mitglieder in aufsteigender Reihenfolge durchlaufen. Somit wird zuerst für Herr Heinrich nachgeladen. Da es kein Ersatzmitglied aus Liste 2 gibt, wird das erste Ersatzmitglied nachgeladen, egal welcher Liste es angehört. In diesem Fall trifft dies auf Herrn Schneider zu. Er wird nachgeladen. Danach wird Herr Brand betrachtet. Für ihn gibt es wieder ein Ersatzmitglied aus der eigenen Liste und somit Herr Becker nachgeladen.
Auch bei Betriebsräten die nach dem Listenwahlsystem gewählt wurden, gibt es eine Minderheitenquote.
Auch bei Listenwahlen muss zuerst die Minderheitenquote erfüllt werden, bevor im normalen Nachladeverfahren fortgefahren werden kann. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch bei der Erfüllung der Minderheitenquote auf die Listenzugehörigkeit geachtet werden muss.
Im unteren Beispiel ist die Minderheitenquote nicht erfüllt, da Frau Stein verhindert muss. Zuerst muss die Minderheitenquote erfüllt werden. Dazu wird die erste Frau aus der Liste von Frau Stein nachgeladen. Dabei handelt es sich um Frau Hoffmann. Im nächsten Schritt wird nun das normale Verfahren genutzt: Nun müssen die verhinderten Mitglieder in aufsteigender Reihenfolge durchlaufen werden. Da nur noch eine Position befüllt werden muss, wird nun Herr Schuster betrachtet und für ihn wird Herr Schneider nachgeladen. Da er das nächste Ersatzmitglied aus seiner Liste ist. Wenn dies erfolgt ist, ist das Nachladeverfahren komplett und die Einladungen können versendet werden.
Ein besonderer Fall tritt ein, wenn zwei Sonderfälle gleichzeitig auftreten. Zum Beispiel wenn ein Listensprung bei einem Mitglied des Minderheitengeschlechts notwendig ist.
Wenn kein Mitglied des Minderheitengeschlechts auf der eigenen Liste steht, muss das nächstmögliche Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts nachgeladen werden. Dabei spielt die Listenzugehörigkeit keine Rolle.
Im unteren Beispiel muss nun auch wieder zu erst die MInderheitenquote erfüllt werden. Dazu wird zuerst Frau Müller betrachtet. Da es kein weibliches Ersatzmitglied auf ihrer Liste gibt, muss ein Listensprung erfolgen. Die nächstmögliche Frau ist Frau Schulz von Liste 1. Sie wird nachgeladen.
Da die Quote nun erfüllt ist, wird nun Herr Mayer betrachtet. Für ihn wird das nächstmögliche Ersatzmitglied nachgeladen. Da auch Ersatzmitglieder verhindert sein können, wird in diesem Fall Herr Becker ignoriert. Das nächste Ersatzmitglied von Liste 3 ist Frau Hoffmann. Sie wird nun für Herr Mayer nachgeladen.
In diesem Beispiel treten zwei Besonderheiten auf: Es ändert sich nicht nur das Stimmverhältnis der unterschiedlichen Listen durch den Listensprung von Frau Müller. Sondern es sind nun auch mehr Frauen eingeladen, als es laut Quote mindestens sein müssten. Trotzdem wird daran nun nichts geändert. Herr Schneider geht in diesem Fall leer aus. Denn wenn bei Frau Müller die Minderheitenquote erfüllt gewesen wäre, wäre er für sie nachgeladen worden.
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